Brandschutzunterweisung Beauftragter

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Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutz-Fragen im Betrieb.

Insbesondere handelt es sich um folgende Tätigkeiten:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teil A,B,C)
  • Mitwirken bei Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und dem Einsatz brennbarer Stoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
Von der Feuerversicherung Ihres Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden. Sprechen Sie Ihren Versicherungsvertreter einmal darauf an.
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutz-Bestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietung und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutz-Konzeptes
  • Kontrollieren ob Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutz-Begehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüßigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, nach Terminierung, daß festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützung des Auftraggebers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten für die im Brandschutz gesonderten Leistungen Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten an Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutz-Helfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Bandschutz
       






Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Sie haben Interesse? Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


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